Grenzmutation

Grenzmutation

Mit der Grenzmutation werden Grenzen zwischen Grundstücken durch Vereinbarung neu festgelegt, Grundstücke einer Grundeigentümerin oder eines Grundeigentümers vereinigt oder eine Liegenschaft in mehrere Grundstücke aufgeteilt.



Der neue Zustand muss dabei die Rahmenbedingungen der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung sowie der Bauvorschriften einhalten. Der Regierungsrat regelt in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz, in welchen Fällen Grenzmutationen der Bewilligung der kantonalen Behörde bedürfen. Auflagen, die im Rahmen der Mutationsbewilligung auferlegt werden, sind im Grundbuch anzumerken.

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Ursprungsparzelle
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Dienstbarkeiten zur Parzellierung
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Mutationsplan mit Bauprojekt
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Projekt Überbauung

Kosten

Die Kosten für die Vermessung eines Grundstückes richten sich nach der Honorarordnung HO 33 welche vom Regierungsrat des Kantons Baselland in Kraft gesetzt wurde. Dieser Tarif ist für alle Geometer verbindlich. Eine detaillierte Kostenzusammenstellung wird jeweils der Rechnung beigelegt.