Grenzmutation
Mit der Grenzmutation werden Grenzen zwischen Grundstücken durch Vereinbarung neu festgelegt, Grundstücke einer Grundeigentümerin oder eines Grundeigentümers vereinigt oder eine Liegenschaft in mehrere Grundstücke aufgeteilt.
Der neue Zustand muss dabei die Rahmenbedingungen der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung sowie der Bauvorschriften einhalten. Der Regierungsrat regelt in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz, in welchen Fällen Grenzmutationen der Bewilligung der kantonalen Behörde bedürfen. Auflagen, die im Rahmen der Mutationsbewilligung auferlegt werden, sind im Grundbuch anzumerken.



