Gebäudenachführung

Gebäudenachführung

Als zuständiger Nachführungsgeometer messen und dokumentieren wir bauliche Veränderungen.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Neubau errichtet oder an einem bestehenden Gebäude bauliche Änderungen vorgenommen haben, ist es unsere Aufgabe als zuständiger Nachführungsgeometer, diese Veränderungen vor Ort exakt einzumessen und auf dem Grundbuchplan darzustellen. Im selben Arbeitsgang wird die Vermarkung des Grundstücks wieder komplettiert. Durch diese Arbeiten halten wir die Eintragungen im Grundbuch, die Grundbuchpläne und die entsprechenden digitalen Daten ständig aktuell und auch langfristig in einem guten Zustand. Nach Abschluss der Arbeiten werden wir Sie gerne mit dem Ergebnis unserer Arbeiten dokumentieren. Dazu gehört ein aktueller beglaubigter Situationsplan Ihres Grundstückes sowie eine Kopie der Mutationstabelle, wie sie an das Grundbuchamt geliefert wird. 

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Alte Situation im Grundbuchplan
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2. Neubau
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3. Feldhandriss /Einmess-Skizze
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4. Neue Situation im Grundbuchplan
5. Mutationstabelle mit Liegenschaftsbeschrieb (Bild fehlt noch)

Kosten

Die Kosten für die Vermessung eines Grundstückes richten sich nach der Honorarordnung HO 33 welche vom Regierungsrat des Kantons Baselland in Kraft gesetzt wurde. Dieser Tarif ist für alle Geometer verbindlich. Eine detaillierte Kostenzusammenstellung wird jeweils der Rechnung beigelegt.